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Leistungen im Bereich: SIGE-KOORDINIERUNG
SiGe-Koordinierung
Erstellung der erforderlichen Unterlagen für die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Hierzu gehört u. a. die Erstellung von SiGe-Plänen und die baubegleitende Koordination und Kontrolle als geprüfter SiGe-Koordinator für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gemäß BaustellV vom 10.06.1998.
Gemäß BaustellV vom 10.06.1998 ist der Bauherr verpflichtet, für alle Baustellen, bei denen die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, eine Vorankündigung zu übermitteln und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen, bzw. damit eine geeignete Fachkraft zu beauftragen.
Referenzobjekte: